RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1Zu den Pflichten einer Bank als Konsortialführerin, die gemeinsam mit einer auswärtigen Bank einem Baubetreuungsunternehmen einen Baukredit gewährt hat, bei Überwachung der Mittelverwendung entsprechend dem Baufortschritt
BGB§ 280
OLG Celle, Urt. v. 19.07.2006 – 9 U 86/05, WM 2006, 2036OLG CelleUrt.19.7.20069 U 86/05WM 2006, 2036
Leitsatz:
Eine Bank, die gemeinsam mit einer auswärtigen Bank einem Baubetreuungsunternehmen einen Baukredit gewährt hat, hat als Konsortialführerin bei Überwachung der Mittelverwendung entsprechend dem Baufortschritt nur die Pflichten eines ordentlichen Bankkaufmanns zu erfüllen, nicht aber die Pflichten eines Generalbauunternehmers, eines Architekten oder eines Baubetreuers. Sie braucht deshalb auch keine Baufachleute in die Bautenstandskontrolle einzubeziehen oder die Kostenplanung des Darlehensnehmers durch Baufachleute überprüfen zu lassen.