RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
GmbHG §§ 30, 31, 32a, 64 Abs. 2; InsO §§ 135, 143Kein kurzfristiger Überbrückungskredit des Gesellschafters bei planmäßiger fortlaufender Vorfinanzierung von Lieferantenforderungen
GmbHG§ 30
GmbHG§ 31
GmbHG§ 32a
GmbHG§ 64
InsO§ 135
InsO§ 143
OLG Hamburg, Urt. v. 17.02.2006 – 11 U 98/05 (rechtskräftig), ZIP 2006, 1950OLG HamburgUrt.17.2.200611 U 98/05rechtskräftigZIP 2006, 1950
Leitsätze:
1. Die planmäßige fortlaufende Vorfinanzierung von Lieferantenforderungen durch einen Gesellschafter über einen längeren Zeitraum während einer Krise der Gesellschaft stellt nicht jeweils kurzfristige Überbrückungskredite dar, sondern führt zu einem kapitalersatzrechtlich relevanten auf Dauer angelegten Dispositionskredit der Gesellschaft.
2. Ist die Gesellschaft immer wieder zu Rückzahlungen in der Lage, stellt nicht jede erneute Zahlung des Gesellschafters im Rahmen dieses Dispositionskredits ein neues kapitalersetzendes Darlehen dar.