RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Anlegers, der von seiner Bank bei Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrags nicht über Bestandsprovisionen der Fondsgesellschaften an die Bank als Vermögensverwalter aufgeklärt worden ist
BGB§ 280
OLG Köln, Beschl. v. 31.03.2006 – 13 U 17/06 (rechtskräftig), WM 2006, 2130OLG KölnBeschl.31.3.200613 U 17/06rechtskräftigWM 2006, 2130
Leitsätze:
1. Maßgeblich für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 37a WpHG ist auch im Rahmen von Fehlberatungsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Vermögensverwaltung der Zeitpunkt des schuldrechtlichen Vertragsabschlusses. Auf den Eintritt des Schadens kommt es nicht an.
2. Die Grundsätze über die Sekundärverjährung bei Rechtsanwälten und Steuerberatern sind auf Vermögensverwalter nicht anwendbar, da kein vergleichbares Näheverhältnis zum Mandanten besteht.
3. § 37 WpHG ist bei vorsätzlicher Beratungspflichtverletzung nicht einschlägig. Der Anleger hat hierzu den Vorsatz schlüssig vorzutragen. Pauschale Vorwürfe genügen dabei nicht.
4. Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen ist nicht begründet, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung vernünftigerweise mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens eröffnet hätte.
OLG KölnBeschl.16.5.200613 U 17/06rechtskräftigWM 2006, 2130