RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AktG § 191; WpÜG §§ 29, 35 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 3Kontrollerlangung durch Zeichnung neuer Aktien trotz Abtretung dieser neuen Rechte vor Eintragung der Kapitalerhöhung („Hunzinger“)
AktG§ 191
WpÜG§ 29
WpÜG§ 35
WpÜG§ 60
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 30.11.2005 – WpÜG–OWi 1/04 (rechtskräftig), ZIP 2006, 1726 = BB 2006, 2266OLG Frankfurt/M.Beschl.30.11.2005WpÜG–OWi 1/04rechtskräftigZIP 2006, 1726BB 2006, 2266
Leitsatz:
Zeichnet eine AG in Ausübung eines genehmigten Kapitals neue Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft und tritt die diesbezüglichen Rechte bereits vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister an Dritte ab, so erwirbt sie wegen der aus § 191 AktG folgenden Nichtigkeit der Übertragung bei Überschreiten der 30 %-Schwelle des § 29 WpÜG selbst die Kontrolle über die Zielgesellschaft und hat dies gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG unverzüglich zu veröffentlichen und nachfolgend ein Pflichtangebot abzugeben. Im Falle einer vom Vorstand begangenen vorsätzlich falschen Veröffentlichung kann gegen die Gesellschaft eine Geldbuße festgesetzt werden.