ZBB 2006, 477

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte BGB §§ 151, 765, 767; InsO § 80Zum Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages BGB§ 151 BGB§ 765 BGB§ 767 InsO§ 80 OLG Brandenburg, Urt. v. 15.06.2005 – 3 U 179/04 (rechtskräftig), WM 2006, 1855OLG BrandenburgUrt.15.6.20053 U 179/04rechtskräftigWM 2006, 1855

Leitsätze:

1. Wer ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, muss auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen.
2. Schickt der Bürge seine schriftliche Bürgschaftserklärung dem abwesenden Gläubiger zu, wie hier, ist es regelmäßig als Bestätigung des Annahmewillens (§ 151 Satz 1 BGB) anzusehen, wenn der Gläubiger, der zuvor die Übernahme der Bürgschaft verlangt hatte, die Urkunde behält.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell