RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
AktG §§ 327a ff; ZPO § 265 Abs. 2Fortsetzung einer Anfechtungsklage trotz Wegfalls der Aktionärsstellung durch Squeeze out („Massa“)
AktG§ 327a
ZPO§ 265
BGH, Urt. v. 09.10.2006 – II ZR 46/05 (OLG Koblenz), ZIP 2006, 2167 = DB 2566, 2566BGHUrt.9.10.2006II ZR 46/05ZIP 2006, 2167DB 2566, 2566OLG Koblenz
Amtliche Leitsätze:
1. Der Aktionär ist zur Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage analog § 265 Abs. 2 ZPO nicht nur bei freiwilliger nachträglicher Aufgabe seiner Aktionärsstellung im Wege der Veräußerung seiner Aktien, sondern erst recht im Falle des „zwangsweisen“ Verlustes dieser Rechtsposition durch sog. Squeeze out (§ 327a AktG) im Laufe des Anfechtungsprozesses befugt, soweit er – im jeweiligen konkreten Einzelfall – ein rechtliches Interesse an einer solchen Verfahrensfortsetzung hat.
2. Ein derartiges berechtigtes Interesse des Aktionärs an der Weiterführung des Anfechtungsprozesses besteht auch nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch den Squeeze out, soweit der Ausgang des Anfechtungsverfahrens rechtlich erhebliche Auswirkungen auf die als Vermögensausgleich für den Verlust der Mitgliedsrechte zu gewährende angemessene Barabfindung (§§ 327a ff AktG) haben kann.