RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
Sonstige Gerichtsbarkeit
InsO § 55; BörsG § 14 Abs. 1 Nr. 5; GebO § 15Gebühren für die Notierung von Wertpapieren einer insolventen Gesellschaft als Masseverbindlichkeiten
InsO§ 55
BörsG§ 14
GebO§ 15
Frankfurter Wertpapierbörse, Widerspruchsbescheid v. 14.10.2005 – WKN 747113, ZIP 2005, 2076Frankfurter WertpapierbörseWiderspruchsbescheid14.10.2005WKN 747113ZIP 2005, 2076
Leitsätze:
1. Eine Gebühr, die für die Notierung von Wertpapieren einer AG an der Börse von Wertpapieren erhoben wird, ist in der Insolvenz der Gesellschaft als Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn die Notierung der Wertpapiere nicht durch eine aktive Handlung des Insolvenzverwalters ausgelöst wurde.
2. Die Festsetzung der entsprechenden Notierungsgebühr durch Verwaltungsakt ist – da es sich nicht um eine Insolvenzforderung handelt – zulässig.