RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Landgerichte
KWG §§ 1, 37; InvG § 7Anlage von Kommanditeinlagen nach dem Grundsatz der Risikomischung in Finanzinstrumenten als erlaubnispflichtiges Investmentgeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KWG
KWG§ 1
KWG§ 37
InvG§ 7
VG Frankfurt/M., Beschl. v. 05.08.2005 – 1 G 5800/04, WM 2005, 2036VG Frankfurt/M.Beschl.5.8.20051 G 5800/04WM 2005, 2036
Leitsatz:
Eine Kommanditgesellschaft, deren Geschäftszweck darin besteht, das von ihren Kommanditisten oder von Anlegern über eine Treuhandkommanditistin eingebrachte Kapital nach dem Grundsatz der Risikomischung in Finanzinstrumenten anzulegen und die Kommanditisten bzw. Treugeber am Ergebnis ihrer Geschäfte zu beteiligen, betreibt erlaubnispflichtige Bankgeschäfte i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Komplementärin und den Kommanditisten (Treugebern) so ausgestaltet sind, dass die Anlagegeschäfte der KG als Dienstleistungen gegenüber den Kommanditisten anzusehen sind. Von einer solchen Dienstleistung ist auszugehen, wenn die wirtschaftlichen Interessen der Komplementärin und der Kommanditisten (Treugeber) gegenläufig sind. In diesem Falle liegt kein Eigengeschäft i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 5 KWG, sondern Investmentgeschäfte i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KWG vor. - Die Einordnung dieser Geschäfte unter den Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG) erscheint rechtlich zweifelhaft.