RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB § 364Bei Unterdeckung durch zur Tilgung eines Darlehens abgeschlossene Lebensversicherung keine vollständige Tilgung des Darlehens
BGB§ 364
LG Freiburg, Urt. v. 04.08.2005 – 1 O 232/05, WM 2005, 2090LG FreiburgUrt.4.8.20051 O 232/05WM 2005, 2090
Leitsatz:
Nur wenn die Auslegung des Darlehensvertrages ergibt, dass die Auszahlung der Versicherungssumme an den Kreditgeber bei Ablauf der Lebensversicherung zur Tilgung des Darlehens an Erfüllungs statt und nicht lediglich als Leistung erfüllungshalber erfolgen sollte, erfolgt auch bei Unterdeckung durch die Lebensversicherung die Tilgung des Darlehens. Von einer Vereinbarung einer Leistung an Erfüllungs statt könnte aber nur dann ausgegangen werden, wenn die Parteien vereinbart hätten, dass der Kreditnehmer bei Unterdeckung der Darlehenssumme nichts nachzahlen müsste, der Kreditgeber umgekehrt aber bei einer Überdeckung den überschießenden Betrag vereinnahmen dürfte.