ZBB 2005, 459

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung V. Landgerichte BGB § 364Keine Darlehenstilgung allein durch Ablaufleistung einer zur Besicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unabhängig von deren Höhe BGB§ 364 LG Göttingen, Beschl. v. 08.06.2005 – 2 O 422/05, WM 2005, 2092LG GöttingenBeschl.8.6.20052 O 422/05WM 2005, 2092

Leitsatz:

Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass bei Fälligkeit eines Darlehens ein Anspruch auf Rückzahlung der vollen Darlehenssumme besteht und die Tilgung nicht allein durch die Ablaufleistung der zur Besicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unabhängig von deren Höhe erfolgen soll, mithin die Auszahlung der Versicherungssumme an die Bank zur Tilgung des Darlehens nicht an Erfüllungs statt, sondern erfüllungshalber vereinbart ist.

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