RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB § 364Keine Darlehenstilgung allein durch Ablaufleistung einer zur Besicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unabhängig von deren Höhe
BGB§ 364
LG Mainz, Beschl. v. 20.05.2005 – 6 S 30/05, WM 2005, 2093LG MainzBeschl.20.5.20056 S 30/05WM 2005, 2093
Leitsatz:
Es ist durch Auslegung des Darlehensvertrages zu ermitteln, ob die Parteien vereinbart haben, dass die Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf der Lebensversicherung an die Bank unabhängig von der Höhe des ausbezahlten Betrages die Tilgung des Darlehens bewirken soll, d. h. ob die Auszahlung der Versicherungssumme an die Bank zur Tilgung des Darlehens an Erfüllungs statt und nicht erfüllungshalber erfolgen sollte. Nur im ersten Fall müsste der Kreditnehmer bei Unterdeckung nichts nachzahlen, gleichzeitig aber bei Überdeckung die Bank den überschießenden Betrag einbehalten dürfen. Eine derartige Fallkonstellation ist der absolute Ausnahmefall.