ZBB 2005, 458

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 276 a. F., 280 a. F., 675, 676a, 254Besondere Sorgfaltspflichten einer Bank bei telefonisch veranlasster Blitzüberweisung BGB a. F.§ 276 BGB a. F.§ 280 BGB§ 675 BGB§ 676a BGB§ 254 OLG Schleswig, Urt. v. 29.09.2005 – 5 U 46/04, ZIP 2005, 2008OLG SchleswigUrt.29.9.20055 U 46/04ZIP 2005, 2008

Leitsätze:

1. Fordert eine Bank nach telefonischer Entgegennahme eines Auftrags für eine Blitzüberweisung zu Dokumentationszwecken zusätzlich einen schriftlichen Überweisungsauftrag, so hat sie durch geeignete Vorkehrungen in ihrem Geschäftsbetrieb sicherzustellen, dass es nicht zu einer irrtümlichen Doppelüberweisung kommt.
2. Auf die typischen und unvermeidbaren Risiken standardisiert abzuwickelnder Massengeschäfte kann sich nicht berufen, wer von deren standardisierten Behandlung abweicht.

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