RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 399, 398, 607 a. F.Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis durch Abtretung von Darlehensrückzahlungsansprüchen
BGB§ 399
BGB§ 398
BGB a. F.§ 607
OLG Köln, Urt. v. 15.09.2005 – 8 U 21/05, ZIP 2005, 1773OLG KölnUrt.15.9.20058 U 21/05ZIP 2005, 1773
Leitsatz:
Das Bankgeheimnis begründet kein Verbot der Abtretung von Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen Bankkunden, die mit der Rückzahlung in Verzug sind. Ein für ein solches stillschweigend vereinbartes Abtretungsverbot nach § 399 BGB erforderlicher Parteiwille ist auf Seiten der Kreditinstitute nicht ersichtlich. Ebenso wenig kann sich aus einer Wertung des Bankgeheimnisses als „gesetzliches Gewohnheitsrecht“, aus dem Bundesdatenschutzgesetz oder aus einer Analogie zu den Geheimhaltungspflichten des § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB ein solches Abtretungsverbot ergeben (gegen OLG Frankfurt/M. ZIP 2004, 1449).