RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 765, 138Sittenwidrigkeit einer krass überfordernden Angehörigenbürgschaft auch bei geringerem Haftungsbetrag (hier: 20 000 DM)
BGB§ 765
BGB§ 138
OLG Celle, Beschl. v. 24.08.2005 – 3 W 119/05 (rechtskräftig), ZIP 2005, 1911OLG CelleBeschl.24.8.20053 W 119/05rechtskräftigZIP 2005, 1911
Leitsätze:
1. Der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag auf nicht mehr als 20 000 DM beläuft, steht der Anwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Bürge nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt.
2. Die Frage, ob die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung es rechtfertigt, die Grenze für eine krasse finanzielle Überforderung anders als bisher festzulegen, ist nicht im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zu entscheiden. Der Senat neigt aber der Auffassung zu, dass die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz insoweit ohne Bedeutung ist.