RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 793, 801; Londoner Schuldenabkommen Art. 25b; EinigungsV Art. 11, 21 Abs. 3Zur Haftung der heutigen Stadt Dresden für eine im Jahre 1925 begebene US-Dollar-Auslandsanleihe der damaligen Stadt Dresden
BGB§ 793
BGB§ 801
Londoner SchuldenabkommenArt. 25b
EinigungsVArt. 11
EinigungsVArt. 21
OLG Dresden, Urt. v. 24.09.2004 – 3 U 1049/03, WM 2005, 1837OLG DresdenUrt.24.9.20043 U 1049/03WM 2005, 1837
Leitsätze:
1. Die heutige Stadt Dresden ist weder rechtlich identisch mit der Stadt Dresden im Jahre 1925 noch deren Rechtsnachfolgerin; sie ist deshalb auch nicht zur Einlösung einer im Jahre 1925 von der damaligen Stadt Dresden begebenen US-Dollar-Auslandsanleihe verpflichtet.
2. Selbst wenn eine Einlösungspflicht der heutigen Stadt Dresden bestanden hätte, wäre diese nach § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB im Jahre 1993 erloschen.
3. Zur Frage des anwendbaren Rechts auf eine 1925 ohne ausdrückliche Rechtswahl von der Stadt Dresden emittierte und in den USA und in den Niederlanden platzierte US-Dollar-Auslandsanleihe.