ZBB 2005, 453

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof BGB §§ 894, 171, 172Anwendung der Rechtsscheinsgrundsätze bei Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz BGB§ 894 BGB§ 171 BGB§ 172 BGH, Urt. v. 17.06.2005 – V ZR 78/04 (OLG Köln), NJW 2005, 2983 = WM 2005, 1764BGHUrt.17.6.2005V ZR 78/04NJW 2005, 2983WM 2005, 1764OLG Köln

Leitsätze:

1. Macht der Anspruchsteller geltend, ihm stehe das im Grundbuch eingetragene Recht nicht zu, so kann er nicht nach § 894 BGB Grundbuchberichtigung verlangen. Beruht die Eintragung des Rechts auf einem Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit er leugnet, so kann er die Unwirksamkeit im Wege der Feststellungsklage geltend machen. (Amtlicher Leitsatz)
2. Die Anwendung der Rechtsscheinsgrundsätze der §§ 171, 172 BGB auf eine wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtige Vollmacht scheitert nicht daran, dass die Einschaltung des Geschäftsbesorgers als Vertreter des Anlageinteressenten nicht von diesem, sondern den Initiatoren und Gründungsgesellschaften des Fonds in Kenntnis und mit Billigung der Bank erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)

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