ZBB 2004, 547
Regierungsentwurf eines neuen Pfandbriefgesetzes
Die Bundesregierung hat am 15. Oktober den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts veröffentlicht (BR-Drucks. 781/04). Ein wesentliches Ziel des geplanten Gesetzes besteht darin, den Finanzplatz Deutschland zu stärken, indem einerseits mehr Marktteilnehmer zum Pfandbriefgeschäft zugelassen werden und gleichzeitig die Qualität des Finanzinstruments „Pfandbrief“ gestärkt wird (ausführlich dazu Schuster/Sester, ZBB 2004, 481, in diesem Heft). Nachfolgend sind der Entwurfstext des Pfandbriefgesetzes (Art. 1) sowie die geplanten Änderungen des KWG (Art. 2) abgedruckt.
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts
Artikel 1: Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1: Anwendungsbereich, Erlaubnis und Aufsicht
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Erlaubnis
- § 3 Aufsicht
- Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über die Pfandbriefemission
- § 4 Deckungskongruenz
- § 5 Deckungsregister
- § 6 Inhalt der Pfandbriefe
- § 7 Treuhänder und Stellvertreter
- § 8 Aufgaben
- § 9 Verwahrungspflichten
- § 10 Befugnisse
- § 11 Vergütung, Streitentscheidung
- Abschnitt 3: Besondere Vorschriften über die Deckungswerte Unterabschnitt 1: Hypothekenpfandbriefe
- § 12 Deckungswerte
- § 13 Belegenheit der Sicherheiten
- § 14 Beleihungsgrenze
- § 15 Versicherungspflicht
- § 16 Beleihungswertermittlung
- § 17 Tilgungsbeginn
- § 18 Grundschulden und ausländische Sicherungsrechte
- § 19 Weitere Deckungswerte
- Unterabschnitt 2: Öffentliche Pfandbriefe
- § 20 Deckungswerte
- Unterabschnitt 3: Schiffspfandbriefe
- § 21 Deckungswerte
- § 22 Beleihungsgrenze
- § 23 Versicherung
- § 24 Beleihungswertermittlung
- § 25 Abzahlungsbeginn
- § 26 Weitere Deckungswerte
- Abschnitt 4: Allgemeine Vorschriften für das Pfandbriefgeschäft
- § 27 Risikomanagement
- § 28 Transparenzvorschriften
- Abschnitt 5: Vorschriften über Arreste, Zwangsvollstreckungen und Insolvenz
- § 29 Arreste und Zwangsvollstreckungen
- § 30 Insolvenz, Ernennung des Sachwalters
- § 31 Aufgaben und Befugnisse des Sachwalters
- § 32 Übertragung der Deckungsmassen und -verbindlichkeiten
- § 33 Handelsregistereintragung
- § 34 Übergang von Deckungswerten und -verbindlichkeiten
- § 35 Treuhänderische Verwaltung
- § 36 Teilweise Übertragung
- Abschnitt 6: Rechtsbehelfe und Zuwiderhandlungen
- § 37 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 38 Strafvorschriften
- § 39 Bußgeldvorschriften
- § 40 Verwaltungsbehörde
- Abschnitt 7: Schlussvorschriften
- § 41 Bezeichnungsschutz
- § 42 Erlaubnis für bestehende Pfandbriefbanken
- § 43 Erlaubnis für Hypothekenbanken
- § 44 Erlaubnis für Schiffspfandbriefbanken
- § 45 Versicherungspflicht
- § 46 Beleihungsgrenze
- § 47 Vorrecht der Schiffspfandbriefgläubiger
- § 48 Schiffspfandbriefe in ausländischer Währung
- § 49 Fortgeltende Deckungsfähigkeit
- § 50 Fortgeltung bisherigen Rechts
- § 51 Fortgeltende Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes
- § 52 Frühzeitige Bestellung des Treuhänders
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