RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
VII. Amtsgerichte
InsO § 309 Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 2Keine Versagung der Zustimmungsersetzung wegen Nichtangabe von Altkrediten bei Werbung für Kredit ohne Schufa-Auskunft
InsO§ 309
InsO§ 290
AG Lichtenberg, Beschl. v. 24.03.2004 – 39 IK 06/03, ZVI 2004, 541AG LichtenbergBeschl.24.3.200439 IK 06/03ZVI 2004, 541
Leitsätze:
1. Die Versagung der Zustimmungsersetzung wegen einer Benachteiligung durch den Schuldenbereinigungsplan im Verhältnis zum durchgeführten Verfahren kommt nicht in Betracht, wenn ein Kreditgläubiger, der ausdrücklich damit wirbt, bei der Kreditvergabe keine Schufa-Auskünfte einzuholen, nicht erklären kann, weshalb ein vom Schuldner vorgelegtes Vertragsexemplar in der Rubrik „bestehende Verbindlichkeiten“ keine Eintragung enthält, während in das von ihr vorgelegte Exemplar Vorschulden in Höhe von 4 000 DM eingetragen sind.
2. Die Nichtangabe bestehender Verbindlichkeiten in einem entsprechenden Feld des Kreditantrags stellt jedenfalls dann keinen Versagungsgrund i. S. d. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO dar, wenn der Kreditgeber in seiner Werbung herausstellt, dass er Kredite ohne Rücksicht auf bestehende Schulden herausgibt.