RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BörsG a. F. § 36; BGB § 839Keine Amtshaftungsansprüche der Erwerber von Aktien der Deutschen Telekom AG wegen Pflichtverletzung der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse
BörsG a. F.§ 36
BGB§ 839
LG Frankfurt/M., Urt. v. 16.09.2004 – 2/4 O 435/02, BKR 2004, 411 = WM 2004, 2155LG Frankfurt/M.Urt.16.9.20042/4 O 435/02BKR 2004, 411WM 2004, 2155
Leitsatz:
Eine Verletzung der der Zulassungsstelle einer Wertpapierbörse bei Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel obliegenden Prüfungspflichten begründet keine Amtshaftungsansprüche der einzelnen Anleger. Die Zulassungsprüfung dient dem Schutz des Publikums und der Verhinderung einer Schädigung erheblicher allgemeiner Interessen, geht also über den Schutz des einzelnen Anlegers hinaus und begründet damit auch keine besondere Beziehung zum Anleger. Dessen Schutz durch die Zulassungsprüfung stellt vielmehr einen bloßen Rechtsreflex dar.