RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
WpHG § 37aWertpapierhandel: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung
WpHG§ 37a
LG Zweibrücken, Urt. v. 02.07.2004 – 1 O 478/03, BB 2004, 2373LG ZweibrückenUrt.2.7.20041 O 478/03BB 2004, 2373
Leitsätze:
1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung beginnt gemäß § 37a WpHG mit dem Erwerb der Wertpapiere, da in diesem Moment bereits ein Schaden entstanden ist.
2. Die Grundsätze der Sekundärverjährung, die die Rechtsprechung für Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelt hat, sind auf die Anlageberatung durch Kreditinstitute nicht anwendbar.
3. Die verkürzte Verjährungsfrist des § 37a WpHG regelt als lex specialis im Falle der fahrlässigen Verletzung von Informations- und Beratungspflichten für sämtliche Anspruchsgrundlagen die Verjährung.