RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AktG a. F. § 306; SpruchG § 1Erledigung eines infolge Delisting eingeleiteten Spruchverfahrens bei erneuter Zulassung der Aktien zum Handel in organisiertem Markt („Knürr AG“)
AktG a. F.§ 306
SpruchG§ 1
BayObLG, Beschl. v. 28.07.2004 – 3Z BR 087/04 (rechtskräftig), ZIP 2004, 1952BayObLGBeschl.28.7.20043Z BR 087/04rechtskräftigZIP 2004, 1952
Leitsatz:
Ein Spruchverfahren, das nach dem Delisting einer börsennotierten Gesellschaft anhängig geworden ist, erledigt sich in der Hauptsache, wenn marktenge Aktien der Gesellschaft, die zwischenzeitlich im Freiverkehr gehandelt werden konnten, nach 4,5 Monaten erneut in einem organisierten Markt zum Handel zugelassen worden sind. Verfassungsrechtliche Erwägungen erfordern in einem solchen Fall nicht die Fortführung des Verfahrens, wenn das Delisting keine erkennbar negativen Auswirkungen auf den Börsenkurs gezeitigt hat.