RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
HWiG § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2Zum Widerrufsrecht bei einem in einer „Haustürsituation“ abgeschlossenen Kreditvertrag sowie zur Form der Widerrufsbelehrung
HWiG§ 2
HWiG§ 5
VerbrKrG§ 3
OLG Schleswig, Urt. v. 22.04.2004 – 5 U 62/03, WM 2004, 1959OLG SchleswigUrt.22.4.20045 U 62/03WM 2004, 1959
Leitsätze:
1. Ist beim Abschluss von nicht der Bereichsausnahme des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG unterfallenden Personalkreditverträgen der Verbraucher trotz „Haustürsituation“ gemäß § 5 Abs. 2 HWiG allein in den Anforderungen des § 7 VerbrKrG entsprechender Weise über ein Widerrufsrecht belehrt worden, so führt es nicht zum unbefristeten Widerrufsrecht des Verbrauchers nach dem Haustürwiderrufsgesetz, dass die Widerrufsbelehrung nicht zugleich auch den Anforderungen des § 2 Abs. 1 HWiG a. F. entspricht. Weder der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 („Haustürgeschäfterichtlinie“) noch dem Gebot einer widerspruchsfreien Interpretation des nationalen Rechts kann die Notwendigkeit entnommen werden, beim Abschluss derartiger Kreditverträge den Verbraucher zusätzlich in den Anforderungen des Haustürwiderrufsgesetzes entsprechender Weise zu belehren.
2. Der Annahme der Vereinbarung eines Disagio in einem Kreditvertrag steht nicht entgegen, dass zunächst das gesamte Darlehen tilgungsfrei ausgestaltet ist.
3. Zur Verwirkung des einem bei seinem Fondsbeitritt arglistig getäuschten Fondsgesellschafter nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft zustehenden Kündigungsrechts.