RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
EGBGB Art. 28 Abs. 2, 5Zu den Anknüpfungen bei Fehlen einer von den Parteien getroffenen Rechtswahl für einen Forderungskauf
EGBGBArt. 28
BGH, Urt. v. 26.07.2004 – VIII ZR 273/03 (OLG Hamburg), ZIP 2004, 2007 = NJW 2004, 3176 = WM 2004, 2066BGHUrt.26.7.2004VIII ZR 273/03ZIP 2004, 2007NJW 2004, 3176WM 2004, 2066OLG Hamburg
Amtliche Leitsätze:
1. Die Vermutung, dass der Vertrag die engsten Verbindungen mit dem Staat aufweist, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Ver-ZBB 2004, 510tragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, gilt nicht, wenn solche Anknüpfungspunkte zu einem anderen als dem vermuteten Recht führen, die an Gewicht den von der Vermutung verwendeten Anknüpfungspunkt deutlich übertreffen, und sich ein anderes Zentrum des Leistungsaustauschs eindeutig ermitteln lässt.
2. Das kann bei einem Kaufvertrag über eine Forderung gegenüber dem nach Deutschland weisenden Sitz des Verkäufers der Fall sein, wenn die deutschem Recht unterliegende Forderung durch eine an einem französischen Grundstück bestellte Hypothek gesichert ist, es dem Käufer entscheidend auf den Erwerb der Hypothek ankommt, eine Beurkundung des Kaufvertrags durch einen französischen Notar in französischer Sprache erfolgen und die Parteien dabei von französischen Rechtsanwälten vertreten werden sollen und der Kaufpreis in französischer Währung vereinbart ist.