ZBB 2003, 459

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 Rechtsprechung VII. Amtsgerichte Bedingungen für EC-Karten Nr. 2.7.4, 2.7.5, 3.2.4Kein Anscheinsbeweis für unsorgfältigen Umgang mit PIN bei EC-Kartendiebstahl Bedingungen für EC-KartenNr. 2.7.4 Bedingungen für EC-KartenNr. 2.7.5 Bedingungen für EC-KartenNr. 3.2.4 AG Dortmund, Urt. v. 26.03.2003 – 127 C 8948/02 (rechtskräftig), BKR 2003, 912AG DortmundUrt.26.3.2003127 C 8948/02rechtskräftigBKR 2003, 912

Leitsatz:

Nach dem Diebstahl einer EC-Karte und deren missbräuchlicher Verwendung durch Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen PIN besteht kein Erfahrungssatz dahin, dass ausschließlich eine grob fahrlässige Handhabung des Karteninhabers mit der Geheimzahl (z. B. durch gemeinsame Aufbewahrung von Karte und PIN oder Notieren der PIN auf der Karte) zu dieser Abhebung geführt hat.

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