RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; VerbrKrG § 9 Abs. 3, 4Wirksamkeit des Darlehensvertrages trotz wegen nichtiger Vollmacht unwirksamen Grundstückskaufvertrags bei persönlicher Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer
RBerGArt. 1 § 1
HWiG§ 1
VerbrKrG§ 9
LG Bonn, Urt. v. 05.09.2003 – 3 O 622/02, ZfIR 2003, 941LG BonnUrt.5.9.20033 O 622/02ZfIR 2003, 941
Leitsätze:
1. Die Berufung auf die Unwirksamkeit einer gemäß § 134 BGB, Art. 1 § 1 Satz 1 RBerG nichtigen Vollmacht ist nicht mehr möglich, wenn der Vollmachtgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet gewesen wäre, unmittelbar nach Abschluss des Darlehensvertrages eine entsprechende Erklärung abzugeben. Sofern die persönliche Unterwerfung des Darlehensnehmers unter die sofortige Zwangsvollstreckung zwischen diesem und der Bank vertraglich ver-ZBB 2003, 459einbart gewesen ist, ist eine Berufung auf die Unwirksamkeit einer diesbezüglichen Vollmacht nach Valutierung des Darlehens treuwidrig.
2. Selbst wenn ein Kauf- und Geschäftsbesorgungsvertrag (Treuhandvertrag) wegen Vertoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, so kann dies den Darlehensvertrag dann nicht erfassen, wenn dieser vom Darlehensnehmer persönlich unterzeichnet wurde.
3. Wenn zwischen Kauf- und Darlehensvertrag eine längere Zeitspanne liegt, ist dies ein Indiz dafür, dass eine wirtschaftliche Einheit nicht gegeben ist.