ZBB 2003, 458

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 Rechtsprechung VI. Landgerichte RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; VerbrKrG § 9 Abs. 3, 4Wirksamkeit des Darlehensvertrages trotz wegen nichtiger Vollmacht unwirksamen Grundstückskaufvertrags bei persönlicher Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer RBerGArt. 1 § 1 HWiG§ 1 VerbrKrG§ 9 LG Bonn, Urt. v. 05.09.2003 – 3 O 622/02, ZfIR 2003, 941LG BonnUrt.5.9.20033 O 622/02ZfIR 2003, 941

Leitsätze:

1. Die Berufung auf die Unwirksamkeit einer gemäß § 134 BGB, Art. 1 § 1 Satz 1 RBerG nichtigen Vollmacht ist nicht mehr möglich, wenn der Vollmachtgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet gewesen wäre, unmittelbar nach Abschluss des Darlehensvertrages eine entsprechende Erklärung abzugeben. Sofern die persönliche Unterwerfung des Darlehensnehmers unter die sofortige Zwangsvollstreckung zwischen diesem und der Bank vertraglich ver-ZBB 2003, 459einbart gewesen ist, ist eine Berufung auf die Unwirksamkeit einer diesbezüglichen Vollmacht nach Valutierung des Darlehens treuwidrig.
2. Selbst wenn ein Kauf- und Geschäftsbesorgungsvertrag (Treuhandvertrag) wegen Vertoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, so kann dies den Darlehensvertrag dann nicht erfassen, wenn dieser vom Darlehensnehmer persönlich unterzeichnet wurde.
3. Wenn zwischen Kauf- und Darlehensvertrag eine längere Zeitspanne liegt, ist dies ein Indiz dafür, dass eine wirtschaftliche Einheit nicht gegeben ist.

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