RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 305, 307, 309Unwirksame AGB durch inhaltsgleiche Briefe einer Bank an ihre Kunden zur Begründung eines pauschalierten Schadensersatzes (hier: 6 Euro) für Lastschriftrückgaben wegen fehlender Kontodeckung
BGB§ 305
BGB§ 307
BGB§ 309
LG Köln, Urt. v. 11.06.2003 – 26 O 100/02, BKR 2003, 879LG KölnUrt.11.6.200326 O 100/02BKR 2003, 879
Leitsätze:
1. Belastet eine Bank die Konten ihrer Kunden bei der Rückgabe einer Lastschrift aufgrund fehlender Kontodeckung einheitlich und systematisch mit einem fixen Betrag (hier: 6 Euro) und begründet sie dies, falls die Kunden Einwände erheben, mit zwar nicht wort-, aber doch inhaltsgleichen Antwortbriefen, so liegen insoweit von der Bank gestellte AGB vor.
2. Diese AGB sind nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB unwirksam.