RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
StPO §§ 95, 98, 161aHerausgabeverlangen der Staatsanwaltschaft gegenüber Bank
StPO§ 95
StPO§ 98
StPO§ 161a
LG Bonn, Beschl. v. 13.05.2003 – 37 Qs 10/03 (rechtskräftig), BKR 2003, 914LG BonnBeschl.13.5.200337 Qs 10/03rechtskräftigBKR 2003, 914
Leitsätze:
1. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Vorstandsvorsitzenden einer Bank als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren vorzuladen; sie kann außerdem die Vorlage von Unterlagen verlangen.
2. Bei Weigerung, Unterlagen vorzulegen, kann die Staatsanwaltschaft nicht selbst Ordnungsmittel verhängen; dies obliegt dem Gericht.