RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 281Unzulässigkeit der Anbindung fälliger Darlehensraten von debitorischem Konto über eingeräumten Kreditrahmen hinaus
BGB§ 281
LG Ravensburg, Beschl. v. 24.03.2003 – 6 T 41/02 (rechtskräftig), EWiR 2003, 1007 (Lang)LG RavensburgBeschl.24.3.20036 T 41/02rechtskräftigEWiR 2003, 1007 (Lang)
Leitsätze:
1. Die Abbuchung von fälligen Darlehensraten ist nicht (mehr) zulässig, wenn das Belastungskonto bereits über einen eingeräumten Kreditrahmen hinaus belastet ist oder durch die Buchung belastet würde.
2. Ein generelles Interesse des Kunden an einer derartigen Belastungsbuchung kann ohne nähere Anhaltspunkte nicht unterstellt werden. Viel eher ist eine ausdrückliche oder konkludente Willenserklärung des Kunden, dass er einen Überziehungskredit in Anspruch nehmen wolle, erforderlich.
3. Der Kunde muss selbst entscheiden, ob er für besonders hohe Zinsen sein Darlehen zu retten versucht oder ob er sein finanzielles Scheitern und die damit verbundenen Folgen akzeptiert.