RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
cicAnwendbarkeit der Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft auf stille Beteiligung an Kapitalgesellschaft
cic
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 01.07.2003 – 14 U 148/02 (rechtskräftig), BKR 2003, 837OLG Frankfurt/M.Urt.1.7.200314 U 148/02rechtskräftigBKR 2003, 837
Leitsätze:
1. Wird bei einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer Mindestverzinsung von 6 % der zurzeit erbrachten Einlagen jahresdurchschnittlich ergebnisunabhängig und vertraglich zugesichert sowie anrechenbar auf höhere Gewinne geworben, so liegt darin eine arglistige Täuschung. Selbst wenn eine vorsätzliche Täuschung nicht festgestellt werden kann, kann eine fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung anzunehmen sein.
2. Ist eine Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, so ist der Schadensersatzanspruch des Klägers aus cic oder aus anderen deliktischen Tatbeständen gegen die beklagte Gesellschaft nicht auf eine unmittelbare Rückzahlung der geleisteten Einlagen gerichtet. Insoweit sind vielmehr die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft anwendbar.
3. Zu einer Abrechnung des Schadensersatzanspruches anhand einer Abschichtungsbilanz.