RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 276; VerbrKrG § 4Kein Anspruch aus cic wegen durch die Bank abgebrochener Vertragsverhandlungen über Verbraucherdarlehen nach vergeblichen Verhandlungen über Sicherheitenfreigabe
BGB§ 276
VerbrKrG§ 4
OLG Rostock, Urt. v. 30.01.2003 – 1 U 41/01 (rechtskräftig), EWiR 2003, 1071 (Madaus)OLG RostockUrt.30.1.20031 U 41/01rechtskräftigEWiR 2003, 1071 (Madaus)
Leitsätze:
1. Verweigert ein Kreditinstitut einen als sicher hingestellten Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages ohne triftigen Grund, so haftet es ohne Einschränkungen auf Ersatz des Vertrauensschadens, da die Formvorschrift des § 4 VerbrKrG nur dem Schutz des Verbrauchers vor übereilter Bindung dient.
2. Ein begründetes Vertrauen auf den Abschluss eines Darlehensvertrages ist so lange nicht entstanden, wie das Kreditinstitut erkennbar die Selbstauskunft des Vertragspartners überprüft und über die Freigabe von Sicherheiten verhandelt.