RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
EStG § 3c, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 12 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7; AO § 42Volle Absetzung der Schuldzinsen als Werbungskosten bei teils eigen- und teils fremdfinanziertem Erwerb von festverzinslichen Bundesanleihen zu unter ihrem Nominalwert liegendem Kurswert
EStG§ 3c
EStG§ 9
EStG§ 12
EStG§ 20
AO§ 42
BFH, Urt. v. 08.07.2003 – VIII R 43/01 (FG Hannover), ZIP 2003, 2018BFHUrt.8.7.2003VIII R 43/01ZIP 2003, 2018FG Hannover
Amtlicher Leitsatz:
Werden in einem einheitlichen Erwerbsvorgang festverzinsliche Bundesanleihen zu einem unter ihrem Nominalwert liegenden Kurswert teils mit Krediten, teils mit Eigenmitteln angeschafft, ist die Kapitalanlage nicht in einen eigen- und einen fremdfinanzierten Anteil aufzuteilen. Bei der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht sind die Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten anzusetzen und nicht in einen auf die gesamten Zinseinnahmen und einen auf die steuerfreie Vermögensmehrung entfallenden Anteil aufzuteilen. Die Einkunftserzielung steht gegenüber der steuerfreien Vermögensmehrung im Vordergrund, wenn auf Dauer die gesamten Zinseinnahmen die gesamten Zinsaufwendungen übersteigen.