RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB § 151 Satz 1Zur Frage der Vertragsannahme ohne Annahmeerklärung
BGB§ 151
BGH, Urt. v. 14.10.2003 – XI ZR 101/02 (OLG Nürnberg), WM 2003, 2327BGHUrt.14.10.2003XI ZR 101/02WM 2003, 2327OLG Nürnberg
Amtlicher Leitsatz:
Liegen die Voraussetzungen des § 151 Satz 1 BGB vor, so wird nur die Verlautbarung der Vertragsannahme gegenüber dem Antragenden entbehrlich, nicht aber die Annahme als solche. Auch in diesem Falle ist daher ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt.