ZBB 2002, 513

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 ZBB-ReportMarkus Pöcker*

Rechtsprobleme der Beitragspflicht zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Zur Verfassungswidrigkeit von § 2 Abs. 4, 5 der VO über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der KfW

Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei der KfW eine Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geschaffen, zu der die betroffenen Kreditinstitute jährliche Beiträge leisten müssen. Eine verfassungsrechtliche Betrachtung der einschlägigen Regelungen führt zu der Erkenntnis, dass eine im Rechtsverordnungswege geregelte Ausschlussfrist zur Einreichung beitragshöherelevanter Daten bei der Entschädigungseinrichtung nicht durch die einschlägige gesetzliche Ermächtungsgrundlage gedeckt ist, weil die Versäumung dieser Frist entgegen den gesetzlichen Vorgaben mit einer Erhöhung des Beitrags materiellrechtlich sanktioniert ist. Ein weiteres Problem betrifft die Frage, hinsichtlich welcher beitragshöherelevanter Umstände gegenüber der Entschädigungseinrichtung Nachweise zu erbringen sind. Hier führt der Wortlaut der einschlägigen Vorschriften zu einer weitreichenden Einzelnachweisfrist, wenn der Jahresabschluss vorgelegt wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung: Die aktuelle Gesetzeslage
  • II. Rechtmäßigkeit der in § 2 Abs. 4, 5 BeitragsVO geregelten Ausschlussfrist
    • 1. Verfassungsmäßigkeit von § 8 Abs. 3 EsAeG im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG
      • 1.1 Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
      • 1.2 Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung nach deutschem Verfassungsrecht
        • 1.2.1 Materiellrechtlicher Charakter der Sanktionierung der Fristversäumung
        • 1.2.2 Grundrechtliche Eingriffsintensität der Sanktion
        • 1.2.3 Regelungssystematische und regelungszweckbezogene Kriterien
    • 2. Verstoß gegen § 8 Abs. 3 EsAeG durch § 2 Abs. 4, 5 BeitragsVO
  • III. Verhältnis von § 2 Abs. 2 zu Abs. 4 BeitragsVO hinsichtlich der zu erbringenden Nachweise
    • 1. Kollision von § 2 Abs. 2 und Abs. 4 BeitragsVO
    • 2. Lösung der Kollision durch die Lex-specialis-Regel
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Dr. jur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt/M.

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