RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
VI. Amtsgerichte
BGB § 812Wegfall der Geschäftsgrundlage für Ausgabe von Optionsscheinen bei dreijährigem Ausbleiben der Börseneinführung („Europe Etag Telecom AG“)
BGB§ 812
AG München, Urt. v. 13.11.2001 – 211 C 23358/01 (rechtskräftig), ZIP 2002, 37 = EWiR 2002, 979 (Mutter)AG MünchenUrt.13.11.2001211 C 23358/01rechtskräftigZIP 2002, 37EWiR 2002, 979 (Mutter)
Leitsatz:
Bei Ausgabe von Optionsscheinen ist der Ausgebende wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zur Rückzahlung der geleisteten Beträge verpflichtet, wenn die Börseneinführung nach drei Jahren noch nicht erfolgt ist und keine konkreten Anstrengungen für eine solche erkennbar sind.