RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Landgerichte
ARB 75 § 4 Abs. 1 Buchst. cKein Rechtsschutz für Schadensersatzklage wegen unzutreffender Angaben bei Aktienemission
ARB 75§ 4
LG Hannover, Urt. v. 19.08.2002 – 20 S 25/02, BKR 2002, 1012LG HannoverUrt.19.8.200220 S 25/02BKR 2002, 1012
Leitsätze:
1. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als Aktionär gegen die Aktiengesellschaft wegen fehlerhafter Angaben im Emissionsprospekt ist entgegen LG München I NJW 2002, 1807 = NVersZ 2002, 331 = NZG 2002, 689 = BKR 2002, 408 dem Recht der Handelsgesellschaften zuzuordnen und fällt daher unter die Ausschlussregelung des § 4 Abs. 1 Buchst. c ARB 75.
2. Für die Anwendung der Ausschlussklausel des § 4 Abs. 1 Buchst. c ARB 75 ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer spezielle im Recht der jeweiligen Gesellschaft angesiedelte Vorschriften zur Durchsetzung seiner Rechte oder konkurrierende bzw. daran anknüpfende Vorschriften geltend machen will, die grundsätzlich nicht dem Risikoausschluss unterfallen. Entscheidend ist, wo die Interessenwahrnehmung ihren Ursprung und Kern hat, und nicht, welche Anspruchsgrundlage reklamiert wird.
3. Ob der Versicherungsnehmer mit dem Erwerb der Aktien den Zweck der privaten Kapitalanlage verfolgt, ist im Rahmen von § 4 Abs. 1 Buchst. c ARB 75 unerheblich.