ZBB 2002, 511

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung V. Landgerichte Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Nr. 16Ausreichende Information von Depotkunden über Umtauschangebote durch einfachen Brief Sonderbedingungen für WertpapiergeschäfteNr. 16 LG München I, Urt. v. 13.08.2002 – 4 O 5307/02, BKR 2002, 963LG München IUrt.13.8.20024 O 5307/02BKR 2002, 963

Leitsätze:

1. Die Depotbank genügt ihrer Informationspflicht im Hinblick auf Umtauschangebote, wenn sie ihren Kunden durch einfachen Informationsbrief ein Angebot zum Aktientausch beschreibt und auf eine Umtauschfrist hinweist. Sie ist nicht verpflichtet, weiter gehende Maßnahmen (z. B. den Versand mittels Einschreiben oder telefonische Nachfragen) zu ergreifen.
2. Eine Verpflichtung zur Kontrolle eines Wertpapierdepots im Hinblick auf die Annahme eines Umtauschangebots kann sich für die Depotbank allenfalls aus einem Vermögensverwaltungsvertrag, nicht aber bei einer einfachen Depotverwaltung ergeben.

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