RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Landgerichte
HV Art. 2; BörsG §§ 3, 9Zulässige Ersatzverkündung der Börsengeschäftsbedingungen über das Internet
HVArt. 2
BörsG§ 3
BörsG§ 9
VG Frankfurt/M., Urt. v. 17.06.2002 – 9 E 2028/01 (2), BKR 2002, 965VG Frankfurt/M.Urt.17.6.20029 E 2028/01 (2)BKR 2002, 965
Leitsätze:
1. Bei den Börsengeschäftsbedingungen handelt es sich nicht um eine Allgemeinverfügung, sondern um eine Satzung.
2. Die Einstellung der Börsengeschäftsbedingungen ins Internet genügt den Anforderungen an eine Ersatzverkündung, wenn sichergestellt ist, dass die Handelsteilnehmer die Bedingungen nur jeweils in ihrer authentischen, aktuell geltenden Fassung zur Kenntnis nehmen können und Veränderungen des Textes der über das Internet zugänglichen Vorschriften hinreichend sicher ausgeschlossen sind.