RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 675, 670, 104, 105Kreditkarteneinsatz durch der Geschäftsunfähigkeit verdächtige Ehefrau
BGB§ 675
BGB§ 670
BGB§ 104
BGB§ 105
LG Hamburg, Urt. v. 23.06.2000 – 331 O 143/99, NJW-RR 2002, 1422LG HamburgUrt.23.6.2000331 O 143/99NJW-RR 2002, 1422
Leitsatz:
Hat der Hauptkarteninhaber ob eines behandelbaren psychotischen Leidens des Zusatzkarteninhabers keine gesicherten Erkenntnisse über dessen dauerhafte Geschäftsunfähigkeit, so braucht er die Zusatzkarte nicht zu entwerten, sondern genügt seinen kreditkartenvertraglichen Sorgfaltspflichten schon dadurch, dass er die Zusatzkarte in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Kommt es trotz dieser Sicherungsmaßnahme gleichwohl zum Karteneinsatz durch den Zusatzkarteninhaber, so haftet der Hauptkarteninhaber für diesen Einsatz nicht.