ZBB 2002, 509

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung V. Landgerichte BGB §§ 675, 670, 104, 105Kreditkarteneinsatz durch der Geschäftsunfähigkeit verdächtige Ehefrau BGB§ 675 BGB§ 670 BGB§ 104 BGB§ 105 LG Hamburg, Urt. v. 23.06.2000 – 331 O 143/99, NJW-RR 2002, 1422LG HamburgUrt.23.6.2000331 O 143/99NJW-RR 2002, 1422

Leitsatz:

Hat der Hauptkarteninhaber ob eines behandelbaren psychotischen Leidens des Zusatzkarteninhabers keine gesicherten Erkenntnisse über dessen dauerhafte Geschäftsunfähigkeit, so braucht er die Zusatzkarte nicht zu entwerten, sondern genügt seinen kreditkartenvertraglichen Sorgfaltspflichten schon dadurch, dass er die Zusatzkarte in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Kommt es trotz dieser Sicherungsmaßnahme gleichwohl zum Karteneinsatz durch den Zusatzkarteninhaber, so haftet der Hauptkarteninhaber für diesen Einsatz nicht.

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