RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
HWiG § 1Keine Haustürsituation nach Ansprechen eines Immobilienmaklers durch den Verbraucher („Heininger“)
HWiG§ 1
OLG München, Urt. v. 29.07.2002 – 31 U 4034/98 (rechtskräftig), BKR 2002, 912OLG MünchenUrt.29.7.200231 U 4034/98rechtskräftigBKR 2002, 912
Leitsatz:
Spricht ein Anlageinteressent einen Immobilienmakler, der für eine Bank tätig ist, im Hof des gemeinsam bewohnten Anwesens an und erläutert der Makler in groben Zügen ein Bauobjekt, in das der Anlageinteressent später investiert, so liegt darin eine Bestellung durch den Verbraucher, wenn der Makler ihn später zwecks näherer Information in seiner Wohnung aufsucht.