RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 138, 812 Abs. 1 Satz 1Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu Kapitalanlagegesellschaft bei verschleierter Disparität von Chancen und Risiken im Verhältnis zu Gründungsgesellschaftern („Südwestrentaplus“)
BGB§ 138
BGB§ 812
OLG Schleswig, Urt. v. 13.06.2002 – 5 U 78/01, ZIP 2002, 1244OLG SchleswigUrt.13.6.20025 U 78/01ZIP 2002, 1244
Leitsätze:
1. Der Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft kann gegen § 138 BGB verstoßen, wenn im Verhältnis zu den Gründungsgesellschaftern eine schwerwiegende Disparität der Chancen und Risiken besteht, in diesem Zusammenhang insbesondere die beabsichtigte Anlagestrategie nicht eingegrenzt wird und die Risiken der Anlage durch den Emissionsprospekt verschleiert werden.
2. Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft stehen einer Anwendung des § 138 BGB auf den Beitritt als stiller Gesellschafter regelmäßig dann nicht entgegen, wenn die Disparität von Chancen und Risiken maßgeblich auf die gesellschaftsrechtliche Konstruktion selbst zurückzuführen ist und diese gegen grundlegende Strukturprinzipien des Gesellschaftsrechts verstößt.
3. Die Grundsätze zur Prospekthaftung finden auch Anwendung auf die Anwerbung eines breiten Publikums zum Beitritt als atypisch stille Gesellschafter zu einer Anlagegesellschaft mit nicht eingegrenzter Anlagestrategie.