ZBB 2002, 506

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 138, 812 Abs. 1 Satz 1Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu Kapitalanlagegesellschaft bei verschleierter Disparität von Chancen und Risiken im Verhältnis zu Gründungsgesellschaftern („Südwestrentaplus“) BGB§ 138 BGB§ 812 OLG Schleswig, Urt. v. 13.06.2002 – 5 U 78/01, ZIP 2002, 1244OLG SchleswigUrt.13.6.20025 U 78/01ZIP 2002, 1244

Leitsätze:

1. Der Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft kann gegen § 138 BGB verstoßen, wenn im Verhältnis zu den Gründungsgesellschaftern eine schwerwiegende Disparität der Chancen und Risiken besteht, in diesem Zusammenhang insbesondere die beabsichtigte Anlagestrategie nicht eingegrenzt wird und die Risiken der Anlage durch den Emissionsprospekt verschleiert werden.
2. Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft stehen einer Anwendung des § 138 BGB auf den Beitritt als stiller Gesellschafter regelmäßig dann nicht entgegen, wenn die Disparität von Chancen und Risiken maßgeblich auf die gesellschaftsrechtliche Konstruktion selbst zurückzuführen ist und diese gegen grundlegende Strukturprinzipien des Gesellschaftsrechts verstößt.
3. Die Grundsätze zur Prospekthaftung finden auch Anwendung auf die Anwerbung eines breiten Publikums zum Beitritt als atypisch stille Gesellschafter zu einer Anlagegesellschaft mit nicht eingegrenzter Anlagestrategie.

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