RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 278; VerbrKrG § 9Keine Aufklärungs- oder Beratungspflicht der finanzierenden Bank nur wegen Zugehörigkeit zur gleichen Unternehmensgruppe wie der Verkäufer
BGB§ 278
VerbrKrG§ 9
OLG Hamm, Urt. v. 19.02.2001 – 5 U 217/00 (rechtskräftig), BKR 2002, 958OLG HammUrt.19.2.20015 U 217/00rechtskräftigBKR 2002, 958
Leitsätze:
1. Täuschungshandlungen eines Vermittlers in Bezug auf den Wert einer finanzierten Immobilie führen nicht zu einer Durchgriffshaftung der kreditgebenden Bank.
2. Die Zugehörigkeit der kreditgebenden Bank und der Verkäuferin einer Immobilie zur gleichen Unternehmensgruppe begründet für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Interessenkonflikt, der eine besondere Gefährdungslage des Anlegers begründen könnte. Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Vertrieb und die Finanzierung von Immobilien durch verschiedene Unternehmen zur Erreichung eines einheitlichen Unternehmenszieles bewusst im Sinne eines arbeitsteiligen Konzepts erfolgen.