ZBB 2002, 503

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB § 278; VerbrKrG § 9Keine Aufklärungs- oder Beratungspflicht der finanzierenden Bank nur wegen Zugehörigkeit zur gleichen Unternehmensgruppe wie der Verkäufer BGB§ 278 VerbrKrG§ 9 OLG Hamm, Urt. v. 19.02.2001 – 5 U 217/00 (rechtskräftig), BKR 2002, 958OLG HammUrt.19.2.20015 U 217/00rechtskräftigBKR 2002, 958

Leitsätze:

1. Täuschungshandlungen eines Vermittlers in Bezug auf den Wert einer finanzierten Immobilie führen nicht zu einer Durchgriffshaftung der kreditgebenden Bank.
2. Die Zugehörigkeit der kreditgebenden Bank und der Verkäuferin einer Immobilie zur gleichen Unternehmensgruppe begründet für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Interessenkonflikt, der eine besondere Gefährdungslage des Anlegers begründen könnte. Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Vertrieb und die Finanzierung von Immobilien durch verschiedene Unternehmen zur Erreichung eines einheitlichen Unternehmenszieles bewusst im Sinne eines arbeitsteiligen Konzepts erfolgen.

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