RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 387, 675 Abs. 1, §§ 677, 700, 1922, 1968Belastung eines Nachlasskontos mit Beerdigungskosten durch die Bank
BGB§ 242
BGB§ 387
BGB§ 675
BGB§ 677
BGB§ 700
BGB§ 1922
BGB§ 1968
ZBB 2002, 503
OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.09.2000 – 7 U 972/99–240 (rechtskräftig), WM 2002, 2241OLG SaarbrückenUrt.12.9.20007 U 972/99–240rechtskräftigWM 2002, 2241
Leitsätze:
1. Ein ausnahmsweiser Anspruch eines Dritten auf Erstattung von Beerdigungskosten gemäß § 1968 BGB richtet sich gegen den Erben und begründet keine Verpflichtung eines Kreditinstituts auf Begleichung solcher Kosten aus einem in den Nachlass gefallenen Guthaben.
2. Die Auszahlung eines Guthabens an einen Nichtberechtigten stellt eine schuldhafte Verletzung des Girovertrags dar, die nicht zu einer Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag führt.
3. Wenn eine Bank in nicht banküblicher Weise den Anspruch eines Dritten gegen ihren Kunden allein zu dem Zweck erwirbt, durch Aufrechnung gegen eine Guthabenforderung des Kunden dem Dritten den Zugriff auf dessen Vermögen zu verschaffen, ist die Aufrechnung als rechtsmissbräuchlich unwirksam.