RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
KO § 30; AGB-Bk Nr. 14 Abs. 1Anfechtbarkeit der Rückführung eines unbefristeten Kontokorrentkredits vor Fälligstellung wegen Inkongruenz
KO§ 30
AGB-BkNr. 14
BGH, Urt. v. 01.10.2002 – IX ZR 360/99 (OLG Koblenz), ZIP 2002, 2182 = WM 2002, 2369BGHUrt.1.10.2002IX ZR 360/99ZIP 2002, 2182WM 2002, 2369OLG Koblenz
Amtliche Leitsätze:
1. Setzt ein Kreditinstitut eine Frist zur Rückführung eines ausgereichten Kontokorrentkredits, so stellt die Rückführung des Kredits vor Fristablauf auch dann eine inkongruente Befriedigung dar, wenn das Kreditinstitut gleichzeitig ankündigt, weitere Belastungen schon sofort nicht mehr zuzulassen.
2. Hat die spätere Gemeinschuldnerin künftige Forderungen sicherungshalber rechtswirksam an ein Kreditinstitut abgetreten, so werden die Konkursgläubiger regelmäßig nicht benachteiligt, soweit das Kreditinstitut die bei ihm eingehenden Zahlungen der Drittschuldner gegen Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin verrechnet.
3. Ein unanfechtbares Bargeschäft kann auch insoweit vorliegen, als das Kreditinstitut zwar nicht alle, aber einzelne Verfügungen der Gemeinschuldnerin über ihr im Soll geführtes ZBB 2002, 502Konto im Ausgleich gegen verrechnete Eingänge ausführt (im Anschluss an Senatsurt. v. 7. 3. 2002, BGH ZIP 2002, 812, 815 = WM 2002, 951, 954, dazu EWiR 2002, 685 (Ringstmeier/ Rigol)).