RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 765, 777, 276, 638Kein Anspruch aus befristeter Gewährleistungsbürgschaft bei verspäteter Mängelrüge
BGB§ 765
BGB§ 777
BGB§ 276
BGB§ 638
OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.08.2001 – 9 U 5/01 (rechtskräftig), ZIP 2001, 2043OLG KarlsruheUrt.9.8.20019 U 5/01rechtskräftigZIP 2001, 2043
Leitsatz:
Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrages im Rahmen eines Vergleichs, dass eine Bürgschaft zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen in Abweichung von § 777 BGB erlöschen soll, sofern der Bürge nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Anspruch genommen worden ist, ist davon auszugehen, dass damit auch das Ende der Gewährleistungsfrist auf diesen Tag festgesetzt worden ist. Wird der Bürge innerhalb dieser Frist in Anspruch genommen, kann er sich auf Verjährung der Hauptforderung berufen, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb der Frist erfolgt ist.