RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BörsG § 53Keine gesteigerte Aufklärungspflicht der Bank gegenüber gewerblichem Anleger bei Aktienindextermingeschäften
BörsG§ 53
OLG Brandenburg, Urt. v. 27.06.2001 – 7 U 246/00 (rechtskräftig), ZIP 2001, 1911OLG BrandenburgUrt.27.6.20017 U 246/00rechtskräftigZIP 2001, 1911
Leitsätze:
1. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten von Kreditinstituten sind auch bei Aktienindextermingeschäften gewerblicher Anleger nach Treu und Glauben im Einzelfall zu bestimmen und richten sich ganz wesentlich nach der Sachkunde des Anlegers und der Art der vorzunehmenden Geschäfte. Bei Kauf-ZBB 2001, 495leuten, die Anlageerfahrung mit Renten, Aktien und Optionsscheinen haben, kann bereits die Übersendung von Informationsschriften wie „Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften“ zur Erfüllung jener Pflichten genügen.
2. Es besteht keine generelle Verpflichtung von Kreditinstituten, gewerbliche Anleger bei Börsentermingeschäften davon zu unterrichten, dass erlittene Verluste ein Ausmaß erreicht haben, das zum Abschmelzen geleisteter Sicherheiten geführt hat.