ZBB 2001, 493

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB §§ 242, 276, 675 Abs. 2Kein Anscheinsbeweis für gemeinsame Aufbewahrung von Kreditkarte und PIN BGB§ 242 BGB§ 276 BGB§ 675 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 11.04.2001 – 7 U 18/00 (rechtskräftig), NJW-RR 2001, 1341 = WM 2001, 1898OLG Frankfurt/M.Urt.11.4.20017 U 18/00rechtskräftigNJW-RR 2001, 1341WM 2001, 1898

Leitsätze:

1. Nach den Eurocard-Kundenbedingungen darf das Kartenunternehmen nur solche Beträge beim Karteninhaber einziehen, die sich aus einem berechtigten Einsatz der Karte ergeben.
ZBB 2001, 494
2. Wegen der Vielzahl von Entwendungsfällen und der nicht zu klärenden Frage, ob dem Dieb eine ausreichende Zeit zur Entdeckung von PIN und Kreditkarte zur Verfügung stand, kann kein Satz der Lebenserfahrung aufgestellt werden, wonach das Auffinden von PIN und Kreditkarte allein auf eine unsorgfältige, nicht ausreichend getrennte Aufbewahrung zurückzuführen ist.
3. Das Kreditkartenunternehmen hat einen Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung aus dem Kartenvertrag, wenn ein Nichtberechtigter Beträge am Geldautomaten abhebt und der Karteninhaber seiner Pflicht zur Überprüfung der Karten nach einem Diebstahl sowie zur Mitteilung an das Kartenunternehmen nicht rechtzeitig nachkommt.

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