RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 276, 675 Abs. 2Kein Anscheinsbeweis für gemeinsame Aufbewahrung von Kreditkarte und PIN
BGB§ 242
BGB§ 276
BGB§ 675
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 11.04.2001 – 7 U 18/00 (rechtskräftig), NJW-RR 2001, 1341 = WM 2001, 1898OLG Frankfurt/M.Urt.11.4.20017 U 18/00rechtskräftigNJW-RR 2001, 1341WM 2001, 1898
Leitsätze:
1. Nach den Eurocard-Kundenbedingungen darf das Kartenunternehmen nur solche Beträge beim Karteninhaber einziehen, die sich aus einem berechtigten Einsatz der Karte ergeben.
ZBB 2001, 494
2. Wegen der Vielzahl von Entwendungsfällen und der nicht zu klärenden Frage, ob dem Dieb eine ausreichende Zeit zur Entdeckung von PIN und Kreditkarte zur Verfügung stand, kann kein Satz der Lebenserfahrung aufgestellt werden, wonach das Auffinden von PIN und Kreditkarte allein auf eine unsorgfältige, nicht ausreichend getrennte Aufbewahrung zurückzuführen ist.
3. Das Kreditkartenunternehmen hat einen Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung aus dem Kartenvertrag, wenn ein Nichtberechtigter Beträge am Geldautomaten abhebt und der Karteninhaber seiner Pflicht zur Überprüfung der Karten nach einem Diebstahl sowie zur Mitteilung an das Kartenunternehmen nicht rechtzeitig nachkommt.