RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 610; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1Keine Anfechtbarkeit von Sicherheiten für Neukredite durch Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren
BGB§ 610
GesO§ 10
KG, Urt. v. 20.10.2000 – 14 U 9911/99 (rechtskräftig), WM 2001, 2054KGUrt.20.10.200014 U 9911/99rechtskräftigWM 2001, 2054
Leitsätze:
1. Ein Kreditinstitut ist berechtigt, noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien zu kündigen, wenn der Kreditnehmer wirtschaftlich nicht mehr liquide ist.
ZBB 2001, 492
2. Werden für einen Neukredit an einen illiquiden Kunden Sicherheiten gefordert, kann von einer Absicht der Gläubigerbenachteiligung keine Rede sein, wenn der Neukredit zu einem Sanierungsversuch beiträgt, der im Interesse der Gläubiger, aber auch der Bank liegt, die naturgemäß ihr bisheriges Engagement retten will.
3. Die Anfechtung von Sicherheiten wegen inkongruenter Deckung greift nicht durch, soweit die Sicherheiten zugeflossene Neukredite sichern.