RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 398, 667; Abkommen über den Überweisungsverkehr Nr. 3Pflicht zum Kontonummer-Namensabgleich der Empfängerbank im beleglosen Zahlungsverkehr
BGB§ 242
BGB§ 398
BGB§ 667
Abkommen über den ÜberweisungsverkehrNr. 3
OLG Köln, Urt. v. 10.02.2000 – 1 U 53/99 (rechtskräftig), WM 2001, 2003OLG KölnUrt.10.2.20001 U 53/99rechtskräftigWM 2001, 2003
Leitsätze:
1. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Empfängerbank verpflichtet, die Kontonummer mit dem Namen des Überweisungsempfängers zu vergleichen.
2. Führt die Empfängerbank den Überweisungsauftrag nicht ordnungsgemäß aus, sind die aus der Fehlleitung der Überweisung sich ergebenden Ansprüche an den Kontoinhaber abtretbar.
3. Der Kontoinhaber handelt treuwidrig, wenn er den weisungswidrig gutgeschriebenen Betrag von der Empfängerbank zurückfordert, obwohl er dem Empfänger zur Zahlung verpflichtet ist.